BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

Regelmäßig kommt es am Bau oder auch bei Renovierungsmaßnahmen zu erheblichen Schwierigkeiten.  Ob nicht erbrachte Leistungen, Mängel oder offen stehende Zahlungen. Solche und ähnliche Vorfälle kosten nicht nur viel Zeit und Geld, sondern stellen häufig auch eine erhebliche persönliche Belastung dar. Um Streitfälle zu lösen, erarbeiten wir mit Ihnen eine effektive und individuelle Strategie. Sowohl die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte, als auch das Hinwirken auf eine außergerichtliche Einigung kann hier die Lösung sein.

Rund um den Bereich des Zivilen Bau- und Architektenrecht beraten und vertreten wir insbesondere:

  • Architekten
  • Bauherren bzw. Auftraggeber
  • Bauunternehmen
  • Handwerker
  • Hauseigentümer
  • Sonderfachleute
  • Streitverkündete
  • Subunternehmen
  • Wohnungseigentümer/Wohnungseigentumsgemeinschaften
  • Verwalter